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Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Verpflichtung der Betreuerin: 

  • Michaelas Hundebetreuung betreut Ihren Hund während seines Aufenthaltes nach bestem Wissen und Gewissen und im Rahmen des Tierschutzgesetzes. Bei Verletzungen und Krankheit des Hundes werden die Besitzer sofort informiert.

  • Die Hunde werden in familiärem Umfeld gehalten. Eine Boxen- und Zwingerhaltung lehne ich ab. 

  • Die Betreuerin verpflichtet sich, einen professionellen Umgang mit den Hunden zu hegen und nicht an Dritte weiterzugeben oder sich daran zu bereichern.

  • Ich garantieren 2 Spaziergänge pro Tag und eine angemessene Mittagsruhe

  • Die Betreuerin ist verpflichtet, den Hund des Tierhalters entsprechend dessen Anweisungen zu füttern und hierbei das vom Tierhalter abgegebene Futter zu verwenden.

Voraussetzung für die Betreuung:

 

Der Hundehalter bestätigt, dass:

 

  • der Hund gesund ist und keine ansteckenden Krankheiten hat

  • regelmässigt entwurmt wird (mind. alle 3 Monate)

  • alle notwendigen Impfungen vorhanden sind (Grundimmunisierung obligatorisch)

  • der Hund gechippt und bei der Gemeinde registriert ist

  • eine gültige Haftpflichtversicherung besteht

  • Läufige Hündin: nicht in den Stehtagen ist

  • Angaben zu Kastration (Rüden) bzw. Läufigkeit (Hündinnen) korrekt sind

 

Der Impfausweis ist vor Betreuungsbeginn vorzuweisen.

 

Allfällige erforderliche Behandlungskosten weiterer Hunde, welche sich während der Betreuung nachweislich an der Erkrankung/Parasitenbefall des Hundes des Tierhalters angesteckt haben, sowie Desinfektionskosten von Aufenthaltsräumen, trägt der Tierhalter.

 

Kann noch vor bzw. im Zeitpunkt der Übergabe eine Erkrankung/Parasitenbefall oder trotz gegenteiliger Angabe des Tierhalters eine Läufigkeit festgestellt werden bzw. ist der Hund trotz gegenteiliger Angabe noch unkastriert (Rüde), hat der Besitzer kein Anspruch auf Annahme des Hundes durch die Betreuerin.

Betreuungsplatz:

Es werden nur feste Betreuungsplätze angeboten – mind. 1x / Woche. 

Anulation Tagesbetreuung:

Abmeldung bis spätestens 24h im Voraus, ansonsten wird der volle Preis verrechnet.

Ferienabwesenheit teilen Sie uns bitte mindestens 2 Monate im Voraus mit.

Annulation Ferienbetreuung:

1 Monat vor Ferienbeginn werden 50% des vereinbarten Entgeltes verrechnet. 

3 Wochen vor Ferienbeginn werden 70 % des vereinbarten Entgeltes verrechnet. 

2 Wochen vor Ferienbeginn werden 100 % des vereinbarten Entgeltes verrechnet. 

Zahlungskonditionen:

Die Unterbringung und Betreuung ist jeweils per Überweisung, Twint oder in Bar spätestens bei der Abholung des Hundes zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass eine Twint Zahlung nur über den entsprechenden QR-Code möglich ist und nicht auf die Telefonnummer der Betreuerin erfolgen darf.

 

Verhalten & besondere Hinweise:

 

Bei Antritt und während der gesamten Dauer der Betreuung muss der Tierhalter über eine gültige Hundehaftpflichtversicherung verfügen.

Der Hundehalter verpflichtet sich, den Betreuungsbetrieb über folgende Punkte vollständig zu informieren:

  • Verhaltensauffälligkeiten

  • Aggressionsverhalten

  • Ängste oder Unsicherheiten

  • Bekannte gesundheitliche Probleme

 

Wichtiger Zusatz:
Unvollständige oder falsche Angaben können zu Risiken für Mensch und Tier führen und entbinden den Betreuungsbetrieb teilweise von der Haftung.

  • Der Tierhalter haftet insbesondere für sämtliche Schäden an Drittpersonen, weiteren Betreuungshunden, fremden Tieren oder Sachen, soweit der Betreuerin kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist. Letzteres ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn die durch den Hund verursachten Schäden mit Verhaltensauffälligkeit des Hundes im Zusammenhang stehen, über welche der Tierhalter die Betreuerin nicht ordnungsgemäss aufgeklärt hat.

 

Tierärztliche Versorgung:

  • Im Notfall wird der angegebene Tierarzt kontaktiert, bzw. falls nötig ein Tierarzt in der Nähe der Betreuerin.

  • Ist der Hundehalter nicht erreichbar, wird im Sinne des Tieres gehandelt.

  • Tierarztkosten gehen vollständig zu Lasten des Hundehalters.

Haftung:

 

Der Betreuungsbetrieb verpflichtet sich zu einer fachgerechten und sorgfältigen Betreuung.

  • Keine Haftung wird übernommen für:

    • Entlaufen des Hundes

    • Krankheit oder Verletzung

    • Schäden an Drittpersonen, weiteren Betreuungshunden

    • Ungewollte Paarung

    • Verlust oder Tod des Hundes

    • Schäden an durch den Tierhalter übergebene Gegenstände wie Halsbänder, Decken, etc.

    • Parasitenbefall des Hundes während oder nach der vereinbarten Betreuungsdauer


Soweit der Betreuerin kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist. Letzteres ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn die durch den Hund verursachten Schäden mit Verhaltensauffälligkeit des Hundes im Zusammenhang stehen, über welche der Tierhalter die Betreuerin nicht ordnungsgemäss aufgeklärt hat.

Fotos und Nutzung:

 

Der Hundehalter erklärt sich einverstanden, dass:

  • Fotos/Videos des Hundes erstellt werden dürfen

  • diese für Werbung, Social Media oder Schulungen verwendet werden dürfen

Vertragsbedingungen:

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschliesslich der Regelung, ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile einer solchen unberührt.

 

Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regeln in Kraft.

 

Änderungen:

 

Der Betreuungsbetrieb kann Preise und AGB anpassen.

 

Es gilt jeweils die aktuelle Version

 

Vertragsrücktritt:

 

Eine schriftliche Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Monatsende jederzeit möglich.

Version: 11.06.2026

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